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BVerwG, 22.01.1993 - 9 B 5.93 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung der Revisionszulassungsgründe - Umschreibung des asylrechtlich geschützten religiösen "forum internums" durch das Bundesverfassungsgericht
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.1992 - 19 A 1978/92
- BVerwG, 22.01.1993 - 9 B 5.93
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft
Auszug aus BVerwG, 22.01.1993 - 9 B 5.93
Das asylrechtlich geschützte religiöse forum internum ist vom Bundesverfassungsgericht umschrieben worden als die Möglichkeit zum Bekenntnis des eigenen Glaubens im privaten Bereich und unter sich, als Ausübung der Religion im häuslich-privaten Bereich, wie etwa der häusliche Gottesdienst, oder die Möglichkeit zum Reden über den eigenen Glauben und zum religiösen Bekenntnis im nachbarschaftlichkommunikativen Bereich, ferner das Gebet und der Gottesdienst abseits der Öffentlichkeit in persönlicher Gemeinschaft mit anderen Gläubigen dort, wo man sich nach Treu und Glauben unter sich wissen darf (BVerfGE 76, 143).